NACHTZUSCHLAG

 

Wo erhält man schon einen solch hohen Zuschlag? Die Zeitungszustellung von über 2 Std. während der Nachtzeit wird gut vergütet und lohnt sich besonders. Bei uns erhältst du als Tageszeitungs-Zusteller dann bis zu 30% steuerfreien Nachtzuschlag Anteil zu deinem Grundlohn ausbezahlt.

LOHNT SICH FÜR DICH:

  • leistungsgerechte Vergütung
  • bis zu 30% Nachtzuschlag (bei Nachtzustellung über 2 Std.)
  • regelmäßige und pünktliche Bezahlung
  • sicherer Arbeitsplatz und gesund bleiben

Ob ab 18 Jahre von Montag bis Samstag, zum Sonnenaufgang bis 6:00 Uhr die Tageszeitung oder immer am Mittwoch bis 18:00 Uhr das Wochenblatt zustellen:

Wir bieten für jeden die passenden Arbeitszeiten.