FAQs

Was muss ich mir unter der Tätigkeit als Zusteller/Austräger vorstellen?

Hier liefern wir Antworten auf viele Fragen.

Welche Zustellart passt zu mir?

Du möchtest als Tageszeitungs-Zusteller sechs Tage in der Woche in der Nacht arbeiten

  • Zustellung der Tageszeitungen (Haller Tagblatt, Hohenloher Tagblatt, Rundschau)
  • Montag bis Samstag bis 6:00 Uhr

Du möchtest nur als Aushilfe für bestimmte Zeiträume für uns arbeiten:

  • Mobile “Springer” (Führerschein und PWK zwingend notwendig)  für Urlaubs- / Krankheitsvertretungen
    Der Stammzusteller wird Krank oder hat Urlaub, dann übernimmst Du die Vertretung in verschiedenen Bezirken an unterschiedlichen Orten. 

  • Mindestalter 18 Jahre

 Du möchtest einmal pro Woche tagsüber arbeiten

  • Zustellung der kostenlosen Zeitung (Wochenpost und KreisKurier)
  • Mittwoch zwischen 14:00 und 18:00 Uhr
  • Dauer ca. 2 Stunden (je nach Gebietsgröße)
  • Auch Ferien- / Urlaubs- / Krankheitsvertretungen werden gesucht
  • Mindestalter 13 Jahre
Was sind die Aufgaben eines Zeitungszustellers/Wochenblattausträgers?
  • Zeitungs-Zusteller haben die Aufgabe Zeitungen, Briefe und Prospekte zuverlässig und regelmäßig zu bestimmten Zeiten an die Empfänger (private Haushalte, Behörden, Gewerbebetriebe etc.) eines Zustellbezirks in die Briefkästen, Zeitungsrollen zu stecken.
  • Wochenblatt-Austräger stellen das kostenlose Wochenblatt und Prospekte (die bereits maschinell eingelegt wurden) zuverlässig und regelmäßig an alle privat Haushalte, Behörden, Gewerbebetriebe, etc. in die Briefkästen oder Zeitungsrollen zu.
Wer darf die Zeitungen oder Briefe verteilen?

Kostenlose Zeitungen und Prospekte austeilen

  • Gesetzliches Mindestalter: 13 Jahre

Gesetzliche Vorgaben: Das Verteilen von kostenlosen Wochenzeitungen (unadressierten Anzeigen- oder Wochenblätter) und Prospekten (unadressierten Werbesendungen, Flyer, Broschüren, Reklame etc.) sowie Gemeindeblättern, ist prinzipiell ab einem Mindestalter von 13 Jahren möglich, allerdings mit rechtlichen Einschränkungen: So darf die tägliche Arbeitszeit bei Kindern 2 Stunden nicht überschreiten, die schulischen Verpflichtungen sollen nicht vernachlässigt werden und die körperliche Belastung der Tätigkeit muss vertretbar sein. Um all das sicherzustellen, ist bei unter 18-Jährigen eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Art, das Ausmaß und die Rahmenbedingungen unter denen Minderjährige in Deutschland beschäftigt werden dürfen (www.gesetze-im-internet.de).

Tageszeitungen & Briefe

  • Mindestalter 18 Jahre

Für die Zustellung von Briefen und / oder Tageszeitungen suchen Unternehmen volljährige Bewerber, die die nötigen körperlichen und persönlichen Voraussetzungen mitbringen, um stets zuverlässig ihre Sendungen auszuliefern. Deutschkenntnisse sind Voraussetzung . Tageszeitungszusteller sind in den frühen Morgenstunden bis ca. 6 Uhr unterwegs. Briefzusteller vormittags bis ca. 12 Uhr

Was wird zugestellt?

Tageszeitungen: 

  • Unter Tageszeitungen verstehen wir täglich erscheinende Zeitungen, die an Abonnenten innerhalb eines bestimmten Zustellgebiets verteilt werden.

Briefe:

  • Unter Briefen verstehen wir private, gewerbliche oder behördliche Sendungen, die an bestimmte Adressaten innerhalb eines definierten Zustellgebiets ausgeliefert werden. Auch die gleichzeitige Zustellung von Briefen und z. B. Tageszeitungen ist in der Branche nicht unüblich.

Wochenblätter:

  • Ein Austräger trägt kostenlose, unadressierte Zeitungen aus. Dies sind in der Regel kostenlose Wochenzeitungen wie Wochenblätter etc. Unter Wochenzeitungen verstehen wir mehrseitige, kostenlose Druckerzeugnisse, die häufig gemeinsam mit Werbebeilagen oder Prospekten der Direktverteilung / Haushaltswerbung zuzustellen sind.
Wie werde ich eingearbeitet?

Jede neue Zusteller (m/w/d) und Austräger(m/w/d) wird durch einen erfahrenen Mitarbeiter in das Gebiet eingewiesen. Das stellt sicher, dass neue Mitarbeiter mit allen Gegebenheiten ihres Zustellbezirks und den speziellen Wünschen der Abonnenten bzw. Haushalte vertraut sind.

Zudem steht den Zustellern/Austrägern zuständige Vertriebsinspektoren/Vertriebsbetreuer/in zur Seite damit Sie einen Ansprechpartner für mögliche Rückfragen haben.

Welche Ausrüstung/Hilfsmittel bekomme ich?

Unsere Zeitungs-Zusteller erhalten:

  • Zustellbuch/ Straßenplan
  • Stirnlampe/Stablampe
  • Zustelltaschen, Fahrradtaschen, Handwagen, etc. je nach Bedarf
  • Spikes bei Bedarf
  • Regenponcho

Unsere Wochenblatt-Austräger erhalten:

  • Straßenplan
  • Zustelltaschen, Fahrradtaschen, Handwagen, etc. je nach Bedarf
Ist ein Fahrzeug notwendig?

Ein Fahrzeug (Auto, Motorroller) ist nicht grundsätzlich Voraussetzung für eine Tätigkeit als Zusteller/Austräger. Selbstverständlich versuchen wir, einen Zustellbezirk in der Nähe der Wohnung des Zustellers/Austrägers zu finden, so dass im besten Fall direkt vor der Haustür mit der Arbeit begonnen werden kann.

Bei welchen Häusern werfe ich eine Zeitung ein?

Jede neue Zusteller/in und Austräger/in wird durch einen erfahrenen Mitarbeiter in das Gebiet eingewiesen. Das stellt sicher, dass neue Mitarbeiter mit allen Gegebenheiten ihres Zustellbezirks und den speziellen Wünschen der Abonnenten bzw. Haushalte vertraut sind.

Zudem steht den Zustellern/Austrägern zuständige Vertriebsinspektoren/Vertriebsbetreuer/in zur Seite damit Sie einen Ansprechpartner für mögliche Rückfragen haben.

Wann beginnt die Tageszeitungszustellung?

Sobald die Tageszeitungen angeliefert sind, kann gestartet werden. Die einzelnen Gebiete sind so ausgelegt, dass die Zustellung bis 6.00 Uhr beendet ist. Je nach Größe des Gebiets variiert der Startzeitpunkt.

Welche Zeitungen trage ich aus?

Tageszeitungen:

  • Haller Tagblatt, Hohenloher Tagblatt, Rundschau und so genannte Fremdtitel, nationale Zeitungstitel (z.B. Stuttgarter Zeitung, die Frankfurter Allgemeine, die WELT) 

Wochenblätter:

  • KreisKurier und Wochenpost
Wo trage ich Zeitungen aus?

Jeder unserer Zusteller/ Austräger hat i. d. R. ein festes Zustellgebiet. In Ausnahmefällen (z. B. Erkrankung eines Kollegen) übernimmt er / sie je nach Möglichkeit weitere Gebiete.

Aber auch mobile Aushilfen, sogenannte “Springer”, die unterschiedliche Gebiete vertretungsweise übernehmen, sind permanent im Einsatz.

Was ist, wenn ich einmal nicht zustellen kann?

Sollte der Zusteller/ Austräger einmal nicht zustellen können, zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub, kann der Zusteller/ Austräger selbst eine Vertretung vorschlagen oder es übernimmt ein anderer Zusteller/ Austräger aus dem Nachbargebiet oder ein mobiler Springer vorübergehend die Verteilung in diesem Gebiet. 

Welche Beschäftigungsmöglichkeiten werden angeboten?

Sie haben die Möglichkeit, auf 450 €-Basis, in Teilzeit oder Vollzeit bei uns zu arbeiten. Durch verschiedene Kombinationen finden wir für jeden Bewerber die passende Wochenarbeitszeit.

Sie werden überrascht sein, wie flexibel unsere Arbeitszeitmodelle sind.

Kann ich vom Minijob später auf Teilzeit oder Vollzeit wechseln?

Wir sind weitestgehend flexible was es betrifft Ihre Einsatzmöglichkeit nach Ihrer Verfügbarkeit anzupassen. Du kannst jederzeit ein zusätzliches Gebiet übernehmen um mehr zu verdienen. Der Wechsel vom Minijob zur Teilzeit- oder Vollzeitanstellung ist nach Absprache möglich. Wir finden auch für den umgekehrten Weg eine für dich passende Lösung.

Welche Unterlagen benötigt der Arbeitgeber wenn er mich einstellt?

Ein Arbeitsvertrag kommt mit dem Zustellunternehmen/Arbeitgeber zustande, nachdem sich Bewerber und Arbeitgeber einig sind. Folgende Unterlagen werden in der Regel angefordert, bevor ein Vertrag zustande kommt:

  • Steueridentifikationsnummer (www.bzst.de) oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt erfragen
  • Eventuell Kopie des Personalausweises 
  • Sozialversicherungsausweis ( www.deutsche-rentenversicherung.de), wird ausgestellt anhand der Versicherungsnummer bei einer Krankenkasse. Bei Verlust gibt es einen Ersatz-Sozialversicherungsausweis bei der Deutschen Rentenversicherung, der über die Krankenkasse zu beantragen ist
  • Bei privater Krankenversicherung bitte ein Nachweis in Kopie vorlegen
  • Arbeitsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger (Ausländerbehörde des Zuständigkeitsbereiches, in dem der Wohnsitz gemeldet ist)
  • Schulbestätigung bei Schülern (erteilt das Sekretariat der jeweiligen Schule)
  • Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei unter 18-jährigen
  • Schwerbehinderte eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Kopie des Führerscheins
  • Kontoverbindung für die Überweisung des Lohnes
Was passiert nach meiner Bewerbung?

Eingehende Bewerbungen werden erfasst und an den zuständigen Ansprechpartner für das jeweilige Gebiet weitergeleitet. Der verantwortliche Vertriebsinspektor nimmt dann direkt Kontakt zum Bewerber auf. Auch wenn aktuell kein Gebiet frei ist, setzen wir alle Interessenten auf die Bewerberliste und melden uns bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt.