NACHTZUSCHLAG
Wo erhält man schon einen solch hohen Zuschlag? Die Zeitungszustellung von über 2 Std. während der Nachtzeit wird gut vergütet und lohnt sich besonders. Bei uns erhältst du als Tageszeitungs-Zusteller dann bis zu 30% steuerfreien Nachtzuschlag Anteil zu deinem Grundlohn ausbezahlt.
LOHNT SICH FÜR DICH:
- leistungsgerechte Vergütung
 - bis zu 30% Nachtzuschlag (bei Nachtzustellung über 2 Std.)
 - regelmäßige und pünktliche Bezahlung
 - sicherer Arbeitsplatz und gesund bleiben
 
Ob ab 18 Jahre von Montag bis Samstag, zum Sonnenaufgang bis 6:00 Uhr die Tageszeitung oder immer am Freitag/Samstag das Wochenblatt zustellen:
Wir bieten für jeden die passenden Arbeitszeiten.
