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VERHALTENSREGELN BEI EINEM POSITIVEN SELBSTTEST

 

Liebe Mitarbeiterinnen,
liebe Mitarbeiter,

Sie haben einen sogenannten Selbsttest (ohne Beaufsichtigung geschulter Personen) auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt und Ihr Test ist positiv ausgefallen.

Was müssen Sie jetzt beachten:

1. Informieren Sie Ihren Vorgesetzten und das Sekretariat der Geschäftsführung (Frau Paredes bzw. Frau Geiger)

2. Lassen Sie Ihr Testergebnis bestätigen

  • Mitunter zeigen Selbsttests auch falsch positive Ergebnisse an. Bei Vorliegen eines positiven Ergebnisses eines Selbsttests besteht daher nach der Corona-Verordnung “Absonderung” die Verpflichtung, dass Sie Ihr Ergebnis unverzüglich mittels eines zuverlässigeren PCR-Tests bestätigen lassen.
    Kommen Sie dieser Nachtestpflicht nicht nach, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin um die weiteren Schritte zu besprechen.
  • Zur Durchführung des PCR-Tests können Sie die freiwillige häusliche Absonderung unterbrechen.
    Beachten Sie dabei bitte entsprechende Schutzmaßnahmen (Abstand, medizinischer Mund-Nasen-Schutz) und verzichten Sie nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel.

3. Begeben Sie sich in Absonderung

  • Soweit möglich wird empfohlen, sich bis zum Vorliegen des bestätigenden PCR-Testergebnisses freiwillig in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte größtmöglich zu vermeiden.
  • Eine Pflicht zur Absonderung besteht erst ab demjenigen Zeitpunkt, an dem ein positives PCR Testergebnis vorliegt. Und erst dann besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Stand: 22.04.2021
  • Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben.
    Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu weiteren Personen in Ihrem Haushalt.
  • Treten bei Ihnen Symptome auf, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst auf.

VERHALTENSREGELN BEI EINEM POSITIVEN SELBSTTEST


Liebe Mitarbeiterinnen,
liebe Mitarbeiter,

Sie haben einen sogenannten Selbsttest (ohne Beaufsichtigung geschulter Personen) auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt und Ihr Test ist positiv ausgefallen.

Was müssen Sie jetzt beachten

1. Informieren Sie Ihren Vorgesetzten und das Sekretariat der Geschäftsführung (Frau Paredes bzw. Frau Geiger)


2. Lassen Sie Ihr Testergebnis bestätigen

  • Mitunter zeigen Selbsttests auch falsch
    positive Ergebnisse an. Bei Vorliegen eines positiven Ergebnisses eines Selbsttests besteht daher nach der Corona-Verordnung Absonderung die Verpflichtung, dass Sie Ihr Ergebnis unverzüglich mittels eines zuverlässigeren PCR-Tests bestätigen lassen.
    Kommen Sie dieser Nachtestpflicht nicht nach, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin um die weiteren Schritte zu besprechen.
  • Zur Durchführung des PCR-Tests können Sie die freiwillige häusliche Absonderung unterbrechen.
  • Beachten Sie dabei bitte entsprechende Schutzmaßnahmen (Abstand, medizinischer Mund-Nasen-Schutz) und verzichten Sie nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel.

3. Begeben Sie sich in Absonderung

  • Soweit möglich wird empfohlen, sich bis zum Vorliegen des bestätigenden PCR-Testergebnisses freiwillig in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte größtmöglich zu vermeiden.
  • Eine Pflicht zur Absonderung besteht erst ab demjenigen Zeitpunkt, an dem ein positives PCR Testergebnis vorliegt. Und erst dann besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Stand: 22.04.2021
  • Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben.
    Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu weiteren Personen in Ihrem Haushalt.
  • Treten bei Ihnen Symptome auf, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst auf.